Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine von einem Arzt ausgestellte Physiotherapieverordnung.
Die Physiotherapie ist eine Leistung aus der Grundversicherung.
Die Verrechnung an die Kranken- und Unfallkasse erfolgt direkt durch Therapie im Zentrum.
Bei Behandlungen infolge von Unfällen werden die Therapiekosten über die jeweiligen Unfallversicherungen abgerechnet.